Arbeitssicherheit bei der Zisternenreinigung

„Muss bei der Reinigung einer Zisterne immer dieser hohe Sicherheitsaufwand betrieben werden und ist es tatsächlich nötig ein zweiten Mitarbeiter einzusetzen?“

Die Antwort ist ein klares JA!  Die gesetzlichen Vorgaben nach DGUV sind hierbei klar definiert.

Muss ein Betrieb nach den Vorgaben der DGUV arbeiten?

JA, ein Betrieb muss nach den Vorgaben der DGUV arbeiten. Die DGUV Vorschriften sind gesetzlich vorgeschrieben und stellen den Rahmen für den Arbeitsschutz in Deutschland dar. Sie regeln, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen umgesetzt werden müssen, vom Maschinenraum bis zum Büro. Die Vorschriften richten sich an Arbeitgeber und Mitarbeitende und fordern von ihnen, die Regelungen umzusetzen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsrisiken zu verhindern.


Haftet man als privater Auftraggeber wenn das beauftragte Unternehmen nicht nach den gesetzlichen Vorgaben arbeitet?

Nein, in der Regel nicht im selben Maße, aber!

Als privater Auftraggeber (z. B. als privater Bauherr oder Hausbesitzer) sind Sie kein „Unternehmer“ im Sinne des Sozialgesetzbuches. Die strengen Arbeitsschutzgesetze und DGUV-Vorschriften gelten für Sie als Privatperson grundsätzlich nicht.
Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften liegt allein bei dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb.

Dennoch gibt es auch für private Auftraggeber wichtige Ausnahmen und Haftungsrisiken, die Sie kennen müssen:

Das Auswahlverschulden bei Privatpersonen

Sie dürfen als Laie darauf vertrauen, dass ein eingetragener Fachbetrieb weiß, wie man sicher arbeitet. Eine Haftung droht Ihnen jedoch, wenn Sie die Firma grob fahrlässig Sie beauftragen wissentlich ein unqualifiziertes Unternehmen, ein illegales Scheinunternehmen oder betreiben Schwarzarbeit.

Verunglückt dann ein Arbeiter, können Sie zivil- und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Achten Sie bei der Vergabe des Auftrags, dass sich das Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben hält. Einen Überblick erhalten Sie in den jeweiligen Regelwerken der Berufsgenossenschaften bzw. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.