Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

THOROK Reinigungstechnik e.K.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der THOROK Reinigungstechnik e.K.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der beauftragten Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich ist ausschließlich der Leistungsumfang gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung.

(2) Zusätzliche Leistungen, die während der Durchführung erforderlich werden oder vom Auftraggeber gewünscht werden, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

– die Zisterne bzw. Anlage zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist,
– Zufahrtswege für unsere Fahrzeuge geeignet und frei sind,
– notwendige Strom- und Wasserversorgung vorhanden sind, soweit vereinbart,
– sämtliche bekannten Mängel oder Gefahren vor Arbeitsbeginn mitgeteilt werden.

Hierzu gehören insbesondere:

– beschädigte Schächte,
– defekte Schachtabdeckungen,
– kontaminiertes Wasser,
– elektrische Anlagen,
– Gasbildung,
– sonstige Gefahrenquellen.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Sicherheitsvorbehalt

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter hat uneingeschränkten Vorrang.

Wir behalten uns vor, Arbeiten jederzeit abzulehnen, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei:

– Sauerstoffmangel,
– gefährlichen Gasen,
– kontaminierten Behältern,
– Absturz- oder Einsturzgefahr,
– elektrischen Gefahren,
– unzureichenden Zugangsverhältnissen,
– fehlenden Sicherungsmöglichkeiten,
– sonstigen Gefährdungen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften.

Ein Anspruch auf Durchführung der Arbeiten besteht in diesen Fällen nicht.

Bereits entstandene Anfahrts-, Prüf-, Warte- oder Personalkosten werden berechnet, sofern die Ursache nicht von THOROK Reinigungstechnik e.K. zu vertreten ist.

§ 6 Behälterbetretung

Ein Einstieg in Behälter oder Zisternen erfolgt ausschließlich unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Arbeitsschutzvorschriften sowie nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Bestehen Sicherheitsbedenken, wird die Behälterbetretung nicht durchgeführt.

§ 7 Zustand der Anlage

Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Sichtprüfung.

Bereits vorhandene Schäden, Undichtigkeiten, Korrosion, Materialermüdung oder sonstige Mängel begründen keine Haftung von THOROK Reinigungstechnik e.K.

Werden während der Arbeiten Schäden festgestellt, wird der Auftraggeber informiert.

§ 8 Reinigung ersetzt keine Sanierung

Die Reinigung dient ausschließlich der Reinigung und Wartung.

Eine Dichtheitsprüfung, Sanierung, Reparatur oder Desinfektion ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 9 Dokumentation

Zur Qualitätssicherung und Beweissicherung sind wir berechtigt, den Zustand der Anlage vor, während und nach den Arbeiten fotografisch oder per Video zu dokumentieren.

§ 10 Preise

Es gelten die vereinbarten Preise.

Nicht angebotene Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand berechnet.

§ 11 Zusatzleistungen

Zusätzlich berechnet werden insbesondere:

– außergewöhnliche Verschmutzungen,
– Entfernung großer Schlammmengen,
– Entsorgung kontaminierter Stoffe,
– Leitungs- und Filterreinigung,
– kleinere Reparaturen,
– zusätzliche Spülarbeiten,
– Freilegen verschlossener Schächte.

§ 12 Anfahrt

Anfahrten werden gemäß Angebot oder aktueller Preisliste berechnet.

Kann der Auftrag aus Gründen des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, werden Anfahrts-, Warte-, Prüf- und Ausfallkosten berechnet.

§ 13 Terminverschiebung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist THOROK Reinigungstechnik e.K. unverzüglich zu informieren.

Bei einer Absage oder Terminverschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin behalten wir uns vor, die bereits entstandenen Personal-, Fahrzeug-, Rüst-, Planungs- und Verwaltungskosten in angemessenem Umfang zu berechnen.

Erfolgt die Absage erst bei Ankunft unseres Serviceteams oder kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, werden die entstandenen Anfahrts-, Warte- und Ausfallkosten berechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Termine

Terminangaben erfolgen nach bestem Wissen.

Unvorhersehbare Ereignisse, Witterungseinflüsse, Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt können Terminverschiebungen erforderlich machen.

Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.

§ 15 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der THOROK Reinigungstechnik e.K.

§ 17 Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für bereits vorhandene Schäden oder verdeckte Mängel an der Anlage übernehmen wir keine Haftung.

§ 18 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Beanstandungen sind uns unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.

§ 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

§ 20 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, insbesondere Starkregen, Hochwasser, Sturm, Unwetter, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, sind wir berechtigt, Termine angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 21 Berechtigung des Auftraggebers

Der Auftraggeber bestätigt, Eigentümer der Anlage zu sein oder mit Zustimmung des Eigentümers zu handeln.

§ 22 Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn

– sie vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigt wird,
– die Anlage wieder in Betrieb genommen oder genutzt wird oder
– innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abschluss der Arbeiten keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 23 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der THOROK Reinigungstechnik e.K.

§ 24 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juli 2026